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   OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11   

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https://dejure.org/2011,58863
OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11 (https://dejure.org/2011,58863)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2011 - 201 Kart 1/11 (https://dejure.org/2011,58863)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. April 2011 - 201 Kart 1/11 (https://dejure.org/2011,58863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine Auskunftsverfügung der Landeskartellbehörde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 65 Abs. 3
    Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen eine Auskunftsverfügung der Landeskartellbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 2 Kart 1/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines Trinkwasserversorgers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11
    Auch Unternehmen im öffentlichen Eigentum seien Normadressaten (§ 130 Abs. 1 S. 1 GWB), sofern potentielle Wettbewerbsbeziehungen zu Dritten bestünden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2010 - VI-2 Kart 1/10 (V), Rn. 20 - A 10).

    Ein Anschluss- und Benutzungszwang schließe ein solches Konkurrenzverhältnis aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2010 - VI-2 Kart 1/10; Stockmann, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl. 2009, § 130 Rn. 19 m.w.N.), da er eine Wettbewerbsbeziehung ausschließe und die Kunden nicht zwischen der Inanspruchnahme des öffentlichen Unternehmens und einem konkurrierenden, privaten Unternehmen wählen könnten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2010 - VI-2 Kart 1/10 (V), Rn. 20 m.w.N.).

    Der nicht rechtskräftige Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08.12.2010 (Az. VI-2 Kart 1/10 (V) sei unbehelflich, da das OLG Düsseldorf die Unternehmenseigenschaft nur dann verneine, wenn als Grundbedingung eine öffentlich-rechtliche Leistungsbeziehung gegeben sei und zusätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang vorliege (Tz. 15 f. und 22).

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11
    Diese Vorschriften würden auf der Basis der Auffassung der Antragstellerin weitestgehend leer laufen (vgl. ferner BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - KVR 66/08 - Wasserpreise Wetzlar, BGHZ 184, 168).
  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11
    Könne nicht festgestellt werden, dass das Hauptsacheverfahren von vornherein unzulässig oder unbegründet sei, müsse der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen werden, sei eine Abwägung nach den im Verfassungsprozessrecht anerkannten Maßstäben geboten (vgl. BVerfGE 117, 126, 135).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; kommunale Einrichtung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11
    Der Anschluss- und Benutzungszwang stehe einem ansonsten privatrechtlich gestalteten Nutzungsverhältnis nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1/04; BGH, DVM 1992, 369, 370 m.w.N. u.a.; a.A. Frotscher, Die Ausgestaltung kommunaler Nutzungsverhältnisse bei Anschluss- und Benutzungszwang, 1974, S. 17; Hölzl/Hien/Huber, BayGO u.a., Art. 21 GO Anm. 3.1).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 11 W 2/11

    Zum Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11
    Darüber hinaus weist der Senat auf den Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 03.03.2011 - 11 W 2/11 (Kart), bei juris, hin.
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